Reisepass

Allgemein erforderlich, muss während des Aufenthaltes gültig sein. Ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden Länder, die mit einem gültigen Personalausweis einreisen können:

Kanada mit Geburtsurkunde, Staatsbürgerschafts- bzw. Einbürgerungsnachweis mit Lichtbild und USA mit Wahlkarte oder Geburtsurkunde zusammen mit einem Identitätsnachweis mit Lichtbild.

Hinweis: Reisende sollten zur Sicherheit ihren Pass dennoch mitführen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Deutscher Kinderausweis bis zum vollendeten 16. Lebensjahr oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder Kinderreisepass. Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Der Kinderreisepass ist fälschungssicher und maschinenlesbar. 01.01.2006: Der Kinderreisepass ersetzt den Kinderausweis.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Minderjährige müssen entweder in Begleitung eines Erwachsenen einreisen oder bei der Ankunft von einem Erwachsenen im Empfang genommen werden, der seinen Wohnsitz hier hat.
Hinweis: Bei Reisen innerhalb der Niederländischen Antillen müssen sich alle Passagiere ab dem 14. Lebensjahr mit einem eigenen Reisedokument mit Lichtbild ausweisen können.


Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen touristischen Aufenthalt von 90 Tagen (Verlängerung um weitere 90 Tage vor Ort möglich):
(a) [1] Bundesrepublik Deutschland , Belgien, Frankreich , Großbritannien, Luxemburg und Niederlande;
(b) Aruba;
(c) Bolivien, Burkina Faso, Chile, Costa Rica , Ecuador, Hongkong ( China ), Israel, Jamaika, Korea (Süd), Malawi, Mauritius, Niger, Philippinen, San Marino, Suriname, Swasiland, Togo und USA für einen touristischen Aufenthalt von 90 Tagen (Verlängerung um denselben Zeitraum möglich);
(d) [2] Staatsbürger der meisten Länder können ohne Visum für touristische Aufenthalte von bis zu 14 Tagen (Verlängerung um denselben Zeitraum vor Ort möglich) einreisen, mit Ausnahme der unten aufgeführten Länder:
Ägypten, Äquatorial-Guinea, Äthiopien, Afghanistan, Albanien, Algerien, Angola, Bahrain, Bangladesch, Benin, Bhutan, Bosnien-Herzegowina, Botswana, Burkina Faso, Burundi, China (VR) (außer Inhaber eines Hongkong-Passes), Côte d'Ivoire, Dominikanische Republik, Dschibouti, Eritrea, Fidschi, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, GUS, Haiti, Indien, Indonesien, Irak, Iran, Jemen, Jordanien, Kambodscha, Kamerun, Kap Verde, Katar, Kenia, Kiribati, Kolumbien, Komoren, Kongo (Dem. Rep.), Kongo (Rep.), Korea (Nord), Korea (Süd), Kuba, Kuwait, Laos, Lesotho, Libanon, Liberia, Libyen, Madagaskar, Malawi, Malediven, Mali, Marokko, Marschall-Inseln, Mauretanien, Mauritius , Mazedonien (Ehem. Jugosl. Rep.), Mikronesien, Mongolei, Mosambik, Myanmar, Namibia, Nauru, Nepal, Niger, Nigeria, Nördliche Marianen, Oman, Pakistan, Palau, Papua-Neuguinea, Peru, Philippinen, Ruanda, Salomonen, Sambia, Samoa, Sao Tomé & Principe, Saudi-Arabien, Senegal, Serbien und Montenegro, Seychellen, Sierra Leone, Simbabwe, Somalia, Sri Lanka, Sudan, Südafrika, Swasiland, Syrien, Taiwan, Tansania, Thailand, Timor-Leste, Togo, Tonga, Tschad, Tunesien, Türkei, Tuvalu, Uganda, Vanuatu, Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam und Zentralafrikanische Republik.

Visaarten
Einfach- oder Mehrfachvisum.
Visagebühren
Im Bedarfsfall erteilen die niederländischen Botschaften (Adressen s. Niederlande ) Auskunft.
Gültigkeitsdauer

Unterschiedlich.
Transit
Transitreisende, die innerhalb von 24 Std. weiterreisen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum.
Antragsstellung
Büro des Generalbevollmächtigten Ministers der Niederländischen Antillen (s. Adressen ). Die Niederländischen Botschaften sind keine offiziellen Vertretungen der Niederländischen Antillen, Informationen sind dort jedoch erhältlich (Adressen s. Niederlande ).
Impfungen Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Bearbeitungszeit
3-4 Wochen.
Ausreichende Geldmittel

Touristen müssen ggf. bei der Einreise ausreichende Geldmittel für die Dauer ihres Aufenthalts nachweisen.

Haustiere
Für alle Haustiere (Hunde, Katzen, Papageien und Sittiche) wird ein Gesundheitszeugnis benötigt, das bestätigt, dass das Tier gesund ist, und das maximal 14 Tage vor der Ankunft ausgestellt wurde. Katzen und Hunde brauchen zusätzlich ein Tollwutimpfzertifikat. Die Impfung sollte ca. 30 Tage vor der Ankunft verabreicht werden.